"Benachrichtigungen Zoll-Kundendienst": Betrugsmasche greift um sich

Ein Paket hängt beim Zoll fest und kann nur mit Geld losgeeist werden. Das behaupten Betrüger in massenhaft kursierenden E-Mails.
"Benachrichtigungen Zoll-Kundendienst": Betrugsmasche greift um sich

Betrüger versuchen derzeit verstärkt, vermeintliche Paketempfänger zu verleiten, angebliche Zollgebühren zu bezahlen. Sie verschicken E-Mails mit der Absenderangabe "zoll@dhl.de" oder "noreply@zoll.de" mit dem Betreff "Benachrichtigungen: Zoll-Kundendienst". Im Text wird zu Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert. Der Aufforderung sollten Sie auf keinen Fall folgen.
 

Die Betrüger versuchen offenbar dem Trend zum Online-Einkauf zu folgen, viele Menschen erwarten öfters Pakete. Der Zoll warnte Ende September bereits vor der Masche, die offenbar variiert wird. Die Zollbehörde ist nach eigenen Angaben verpflichtet, "Sie vor Erlass eines Steuerbescheids grundsätzlich anzuhören. Daher werden keine Steuerbescheide oder Zahlungsaufforderungen erlassen, ohne Sie vorher zu erforderlichen Angaben, Auskünften oder Unterlagen aufzufordern", heißt es auf zoll.de.


DHL empfiehlt, keine Links in solchen E-Mails anzuklicken, sondern die angegebene Sendungsnummer auf dhl.de in die Suchmaske zur Sendungsverfolgung einzugeben. In echten DHL-E-Mails beginnt der enthaltene Link zur Sendungsverfolgung immer mit der Adresse http://nolp.dhl.de/. "Gefälschte E-Mails zeigen hier auf andere Adressen, die entweder nur den Anschein haben von DHL zu stammen oder gar keinen Bezug zu DHL haben", schreibt der Paketdienst.


Typischer Text einer Betrugsmail:
 

Sehr geehrter Kunde,


Ihr DHL-Paket: Nr. RD46840P1996942, versandt am 05.10.2020, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt.
 

Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *. 

 

* Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 - Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.
 

Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:
 

1. Kaufen Sie einen Paysafecard PIN-Code online (50 EUR)


2. Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an folgende Adresse: dhl@postoffice-fees.com 



Grüße,
 Zoll Kundendienst


Quelle: heise.de